Nagel zu Nagel

Der Begriff Nagel zu Nagel stammt aus dem Bereich der Kunstversicherung. Der Deckungsumfang der Kunstversicherung wird üblicherweise mit dem Ausdruck „von Nagel zu Nagel“ beschrieben. Das bedeutet, dass das Kunstwerk ab dem Zeitpunkt versichert ist, an dem es seinen ursprünglichen Standort verlässt, bis hin zu jenem Zeitpunkt, zu dem es seinen zukünftigen Aufbewahrungsort erreicht. Folglich sind alle Schäden am Gegenstand, die sich während der verschiedenen Transport- und Aufbewahrungsvorgänge ereignen, von der Versicherung umfasst. Dazu zählen also nicht nur das Ein- und Auspacken, die Aufstellung oder Anbringung, sondern auch die Zeiträume, an denen sich das Werk in den Räumlichkeiten des Zolls oder bei Restauratoren befindet.