Höchstgebot

Das Höchstgebot bezeichnet den höchstgebotenen Preis für ein Los in einer Auktion. Ist kein Bieter mehr dazu bereit ein höheres Gebot abzugeben, ruft der Auktionator zunächst dreimalig das Höchstgebot aus (z.B. „zum Ersten“, „zum Zweiten“, „zum Dritten“) und bestätigt es anschließend mit seinem Hammerschlag. Erst mit dem Hammerschlag kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Im Angelsächsischen wird das Höchstgebot daher auch als winning-bid bezeichnet.