Gebot

Im Rahmen der Auktion fordert der Auktionator die teilnehmenden Bieter auf, ihre Gebote abzugeben. Beim Gebot handelt es sich um eine verbindliche Willenserklärung des Bieters, das jeweilige Los zu einem bestimmten Preis kaufen zu wollen.

Generell gibt es für Bieter bei Kunstauktionen vier Möglichkeiten, ihr Gebot abzugeben:

  • Saalgebot: Der Bieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person ist im Saal anwesend und nimmt persönlich an der Versteigerung teil. Um mitbieten zu können, muss sich der Bieter zuvor registrieren und erhält eine Bieternummer (auch Bieterkarte), die zur Gebotsabgabe berechtigt.
  • Schriftliches Gebot: Viele Auktionshäuser bieten auch die Möglichkeit einer schriftlichen Gebotsabgabe. Auch hier registriert sich der Bieter im Vorfeld und gibt auf dem Gebotsformular jenen Betrag an, den er maximal für das jeweilige Los bieten möchte. Das schriftliche Gebot ist ein Maximalgebot. Es kann also auch sein, dass das Los unterhalb des Maximalbetrages an den Bieter zugeschlagen wird, sofern keine weiteren, konkurrierenden Gebote bestehen.
  • Internetgebot: Seit einigen Jahren bieten Auktionshäuser auch die Möglichkeit, live über das Internet Gebote abzugeben. Dazu loggt sich der Bieter auf der Webseite des Auktionshauses ein und kann die Auktion nicht nur mitverfolgen sondern auch live seine Gebote abgeben.
  • Telefongebot: Eine vierte Möglichkeit sein Gebot abzugeben ist die telefonische Teilnahme an der Auktion. Kurz bevor das entsprechende Los aufgerufen wird, erhält der Bieter einen Anruf vom Auktionshaus. Telefonisch wird ihm dann vom Mitarbeiter das aktuelle Höchstgebot mitgeteilt und hat der Bieter die Möglichkeit, dem Mitarbeiter seine Gebote zu übermitteln.

Jedes Auktionshaus entscheidet jedoch selbst, welche dieser Gebotsmöglichkeiten es seinen Kaufinteressenten tatsächlich zur Verfügung stellt.

Weitere verwandte Begriffe sind das Höchstgebot und das Untergebot.