Aufgeld

Beim Aufgeld, auch Käuferprovision oder buyer’s premium genannt, handelt es sich um eine Verkaufsprovision, die das Auktionshaus dem erfolgreichen Höchstbieter in Rechnung stellt. Die Höhe des Aufgeldes bei Kunstauktionen beträgt im europäischen Durchschnitt 25% des Hammerpreises und ist zusätzlich zu diesem zu zahlen.

Bis Mitte der 70er Jahre war es für die meisten Auktionshäuser üblich, ihren Umsatz ausschließlich über die Einbringungsgebühr des Verkäufers (Abgeld) zu erwirtschaften. Aufgrund sich verändernder Marktbedingungen, begannen die beiden führenden Auktionshäuser Christie’s und Sotheby’s damit, auch dem Käufer eine Vermittlungsprovision in Rechnung zu stellen. Inzwischen hat sich das Aufgeld zur wichtigsten Einnahmequelle der Kunstauktionen entwickelt und ist aus der heutigen Auktionspraxis nicht mehr wegzudenken.

Auktionshammer

Die Höhe des Aufgeldes bestimmt jedes Auktionshaus in seinen Versteigerungsbedingungen selbst. Der Vergleich zeigt, dass die meisten Anbieter mit Verkaufsprovisionen zwischen 10% und 35% des Hammerpreises sowie einer schrittweisen Staffelung arbeiten. Dabei reduziert sich die Höhe des Aufgeldes mit steigendem Hammerpreis.

Beispiel: Nehmen wir an, ein Auktionshaus berechnet Standardmäßig ein Aufgeld in Höhe von 28%. Auf den Teil des Hammerpreises, der €500.000 übersteigt, wird hingegen ein Aufgeld von 24% berechnet. Im Rahmen der Auktion erzielt ein Los einen Hammerpreis von €450.000. Der erfolgreiche Höchstbieter hat in diesem Fall ein Aufgeld in Höhe von €126.000 (€450.000 x 28%) zu zahlen. Sein Kaufpreis erhöht sich damit von €450.000 auf €566.000. Wäre das Los hingegen bei €550.000 zugeschlagen worden, würde ihm ein Aufgeld in Höhe von €152.000 (€500.000 x 28% zuzüglich €50.000 x 24%) in Rechnung gestellt werden, womit der Kaufpreis auf €702.000 steigt.

Weitere Informationen zu Auktionskosten für Käufer und Verkäufer von Kunstwerken finden Sie hier: Die 10 wichtigsten Kosten bei Kunstauktionen