Abgeld

Das Abgeld, auch Einlieferungsgebühr, Verkäuferprovision oder seller’s premium genannt, ist eine Provision, die das Auktionshaus für seine Vermittlungsdienstleistungen vom Verkäufer erhebt. Neben dem Aufgeld, das der erfolgreiche Höchstbieter zu zahlen hat, gehört das Abgeld zu den wichtigsten Einnahmequellen des Auktionshauses.

Die Höhe dieser Provision beträgt bei den meisten Auktionshäusern zwischen 10% und 25% des Hammerpreises und verringert entsprechend den Erlös des Verkäufers. Kunden des Auktionshauses, die regelmäßig Kunstwerke in die Auktion einbringen, erhalten häufig attraktivere Konditionen für die Versteigerung ihrer Objekte. Bei bedeutenden und teuren Arbeiten gibt es meist auch einen gewissen Verhandlungsspielraum und kann der erfahrene Einbringer, mit etwas Geschick, die Höhe des Abgeldes weiter reduzieren.

Beispiel: Nehmen wir an, ein Auktionshaus berechnet Standardmäßig ein Abgeld in Höhe von 15% für Verkäufe mit einem Hammerpreis ab €50.000. Im Rahmen der Auktion erzielt Ihr Los einen Hammerpreis von €75.000. Von diesem Hammerpreis wird anschließend die Verkäuferprovision des Auktionshauses, in Höhe von €11.250 (15% von €75.000) abgezogen, womit Sie als Verkäufer lediglich €63.750 ausbezahlt erhalten.

Weitere Informationen zu Auktionskosten für Käufer und Verkäufer von Kunstwerken finden Sie hier: Die 10 wichtigsten Kosten bei Kunstauktionen