Übersicht Auktionskosten

Sobald in der Auktion der Hammer fällt, beginnt für viele der Beteiligten das Rechnen. Mit dem Hammerschlag wird zunächst das Höchstgebot bestätigt und kommt ein Kaufvertrag zwischen Auktionshaus und Höchstbieter zustande. Jedoch entspricht das Höchstgebot weder dem tatsächlichem Kaufpreis des Käufers noch dem Erlös, den der Einbringer für sein soeben verkauftes Werk vom Auktionshaus erhält. Wenn Sie selbst schon einmal Kunstwerke in der Auktion gekauft oder verkauft haben, dann wissen Sie, dass das Höchstgebot auch als Basis für die Kalkulation weiterer Auktionskosten dient. Wir haben uns die Einbringungs- und Versteigerungsbedingungen von mehreren Auktionshäusern angesehen. Dazu zählen u.a. Bassenge, Dorotheum, Grisebach, Hampel Fine Art Auctions, ImKinsky, Karl&Faber . Ketterer, Koller Auktionen, Lempertz, Neumeister, Schuler Auktionen, Van Ham aber auch Christie’s und Sotheby’s. Im diesen Beitrag stellen wir die 10 wichtigsten Kosten bei Kunstauktionen vor und erklären deren Berechnung anhand von Beispielen.

Agenda

  1. Einführung
  2. Auktionskosten für den Käufer
  3. Auktionskosten für den Verkäufer

1. Einführung

Im Folgenden Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigen Kosten, die beim Kauf und Verkauf von Kunstwerken in Auktionen, entstehen. Wir stellen die einzelnen mit der Auktion verbunden Kosten vor führen anhand eines Beispiels durch die Berechnung – zunächst aus Sicht des Käufers sowie anschließend aus Sicht des Verkäufers. Die Annahmen für unser Beispiel basieren auf unserer Analyse der Versteigerungsbedingungen verschiedener europäischer Auktionshäuser sowie der am Ende genannten Quellen.

Beispiel: Gehen wir davon aus, in Ihrer privaten Kunstsammlung befindet sich ein Gemälde von Maria Lassnig aus Mitte der 1980er Jahre, welches Sie gern im Rahmen einer Auktion versteigern lassen möchten. Nach langer Suche haben Sie ein geeignetes Auktionshaus in Deutschland gefunden, dem Sie ihr Werk zum Verkauf anvertrauen möchten. Laut Schätzung durch den Experten beträgt der Wert Ihres Lassnig Gemäldes, mit dem sich die Künstlerin ihrer schonungslosen Selbsterforschung widmete, €180.000 bis €240.000. Am Tag der Auktion finden sich einige interessierte Bieter und wird Ihr Werk schlussendlich bei €200.000 erfolgreich zugeschlagen.

Wie die Abbildung zeigt, liegt der vom Käufer zu zahlende Kaufpreis mit €271.050 rund 35% über dessen Höchstgebot von €200.000. Als Verkäufer des Lassnig Gemäldes hingegen erhalten Sie, nach Abzug sämtlicher Kosten und Gebühren, jedoch nur rund €161.000 ausbezahlt. Wie dieser Unterschied zustande kommen und welche einzelnen Kosten bei der Auktion auf Käufer und Verkäufer zukommen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Auktionskosten beim Kauf und Verkauf von Kunstwerken
Abbildung: Berechnung der Auktionskosten anhand des Beispiels

2. Auktionskosten für den Käufer

Wie in der Einführung bereits gezeigt wurde, trägt der Käufer einen Großteil der mit der Auktion verbundenen Kosten. Zu den wichtigsten Kostentreibern zählen neben dem Aufgeld insbesondere die Umsatzsteuer, die Transport- und Versicherungskosten sowie ggf. die Folgerechtsabgabe.

Aufgeld

Noch bis zur Mitte der 1970er Jahre erwirtschafteten die meisten Auktionshäuser ihren Gewinn ausschließlich über die Einbringungsgebühr des Verkäufers (s.u.). Aufgrund zahlreicher Marktveränderungen und des gestiegenen Wettbewerbs begannen die beiden führenden Auktionshäuser Christie’s und Sotheby‘s 1975 damit, auch vom Käufer eine Provision zu erheben, die als „Aufgeld“ bzw. „buyers premium“ bezeichnet wird. Diese Käuferprovision ist zusätzlich zum Hammerpreis zu zahlen und hat sich inzwischen zur wichtigsten Einnahmequelle der Kunstauktionen entwickelt. Die Höhe des Aufgeldes legt jedes Auktionshaus in seinen Versteigerungsbedingungen selbst fest. Vielen Anbieter arbeiten dabei mit einer schrittweisen Staffelung, bei der die Höhe der Käuferprovision mit steigendem Hammerpreis stufenweise sinkt. Üblicherweise bewegt sich diese Käuferprovision zwischen 10% und 35% des Hammerpreises, wobei der europäische Durchschnitt 25% beträgt.

Beispiel: Im Falle Ihres Selbstportraits von Maria Lassnig betrug der Hammerpreis €200.000. Ausgehend von einem durchschnittlichen Aufgeld in Höhe von 25%, beträgt die vom Käufer zu entrichtende Provision somit €50.000, womit sich der zu zahlende Kaufpreis auf €250.000 erhöht.

Zusätzlich zum Aufgeld ist die Umsatzsteuer zu entrichten. Dabei gibt es im Kunstbereich zwei Möglichkeiten, die Regelbesteuerung sowie den Sonderfall der Differenzbesteuerung.

Umsatzsteuer bei Regelbesteuerung

Wird das zu verkaufende Kunstobjekt von einem Unternehmer eingeliefert, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, so unterliegt es zwangsläufig der Regelbesteuerung. In der Regel werden diese Werke im Auktionskatalog besonders gekennzeichnet. Als Basis zur Ermittlung der Umsatzsteuer gilt bei der Regelbesteuerung die Summe von Hammerpreis und Aufgeld. Die Höhe der Umsatzsteuer für Kunstobjekte unterscheidet sich von Land zu Land und beträgt in Deutschland 19% und in der Schweiz 7,7%. In Österreich gilt für Kunstobjekte ein reduzierter Steuersatz von 13% statt sonst 20%.

Beispiel: Würde das Gemälde von Maria Lassnig nicht aus Ihrer Privatsammlung stammen, sondern von einem Unternehmer der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, so käme u.U. das Verfahren der Regelbesteuerung zur Anwendung. Auf die Summe aus Hammerpreis und Aufgeld, die sich in diesem Falle auf €250.000 beläuft, entfällt die deutsche Umsatzsteuer i.H.v. 19%  bzw. €47.500. So ergibt sich ein zu zahlender Betrag in Höhe von €297.500.

Umsatzsteuer bei Differenzbesteuerung

Die meisten Kunstobjekte in Auktionen stammen jedoch von Privatpersonen. Da diese nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann das Auktionshaus von der Sonderregelung der Differenzbesteuerung Gebrauch machen. Bei der Differenzbesteuerung handelt es sich um eine sogenannte Margenbesteuerung, bei der zur Umsatzsteuerberechnung lediglich die Marge, welche sich aus der Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis ergibt, herangezogen wird.

Nutzt das Auktionshaus diese Sonderregelung, so darf es die Umsatzsteuer nicht explizit in der Rechnung an den Käufer ausweisen, sondern rechnet diese im Aufgeld mit ein. Daher liegt das Aufgeld im Falle der Differenzbesteuerung zumeist 5-10% über dem bei Regelbesteuerung.

Beispiel: Sie verkaufen Ihr Gemälde von Maria Lassnig als Privatperson. Statt die Regelbesteuerung anzuwenden optiert das Auktionshaus zur Differenzbesteuerung. Statt dem regulären Aufgeld in Höhe von 25% zzgl. 19% Umsatzsteuer, fakturiert das Auktionshaus nun mit einem Aufgeld in Höhe von 32% des Hammerpreises inkl. Umsatzsteuer. Somit ergibt sich bei Anwendung der Differenzbesteuerung ein Kaufpreis für Käufer von lediglich €264.000 gegenüber €297.500 bei Regelbesteuerung.

Folgerechtsabgabe

Für Kunstobjekte, deren Urheber noch lebt oder vor weniger als 70 Jahren verstorben ist, wird im Falle des Wiederverkaufs eine Folgerechtsabgabe fällig. Das Folgerecht ist der Anspruch des Urhebers und dessen Nachkommen auf einen Teil des Verkaufserlöses. Die Regelung kommt dann zum Tragen, wenn das Werk eines Künstlers nach dem Erstverkauf weiter veräußert wird und ein Vertreter des Kunstmarktes, wie z.B. ein Auktionshaus, am Verkaufsprozess beteiligt ist.

In Deutschland regelt §26 UrhG, in Österreich §16 UrhG, die Details zum Folgerecht und der entsprechenden Folgerechtsvergütung. Diese wird prozentual vom Hammerpreis ermittelt und beträgt maximal €12.500. Auktionshäuser geben Folgerechtsabgabe zumeist sowohl den Käufer als auch den Einbringer weiter. Während einige Anbieter dabei mit einer Staffelung gemäß Urheberrechtsgesetz arbeiten, berechnen andere eine pauschalierte Abgabe in Höhe von 1-2% des Hammerpreises.

Beispiel: Die Künstlerin Maria Lassnig verstarb 2014 in Wien. Die Rechte ihrer Erben werden in Deutschland von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst vertreten. Somit ist beim Auktionsverkauf ihrer Arbeiten eine Folgerechtsabgabe zu entrichten. Das Auktionshaus arbeitet hier beispielsweise mit einer Pauschale, die im Falle der Differenzbesteuerung 2% des Hammerpreises beträgt. Somit erhöht sich der vom Höchstbieter zu zahlende Kaufpreis um weitere €4.000 auf €268.000.

Transportkosten

Nach der Versteigerung muss das Werk das Auktionshaus wieder verlassen. Die kostengünstigste Variante ist es, das Werk nach der Bezahlung selbst abzuholen, was bei den meisten Auktionshäusern möglich ist. Gerade bei größeren und wertvollen Objekten entscheiden sich jedoch viele Käufer für einen erfahrenen Kunstspediteur. Während die Kosten bei Flachware wie Gemälden oder Zeichnungen mit einigen hundert Euro noch überschaubar sind, können sie bei großformatigen oder besonders wertvollen Objekten auch deutlich höher liegen.

Beispiel: Das Gemälde von Maria Lassnig hat ein Format von 100x100x5 cm und soll von München nach Berlin transportiert werden. Um das Werk bestmöglich zu schützen, wird eine angemessene Transportbox sowie eine Transportversicherung benötigt. Convelio, ein auf Kunsttransporte spezialisierter Anbieter, ermittelt Transportkosten in Höhe von rund €3.050 inkl. Steuern (Stand 20.9.2020). Damit beträgt der Kaufpreis für das Gemälde von Maria Lassnig, welches bei €200.000 zugeschlagen wurde, nun €271.050.

Weitere Kosten für den Käufer

Neben den vorgenannten Kosten gibt es je nach Auktionshaus noch weitere Gebühren, die sich sich im Laufe der Zeit auch ändern können. Erst im Sommer 2020 hat das Auktionshaus Sotheby`s eine neue Gebühr eingeführt, das sogenannte Overhead Premium. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Provision in Höhe von 1% des Hammerpreises, die vom Käufer zu zahlen ist und der Deckung von Gemeinkosten des Unternehmens dienen soll.

Einige Auktionshäuser berechnen zudem zusätzliche Gebühren für Kreditkartenzahlungen, Verzugszinsen sowie etwaige Bankspesen. Darüber hinaus trägt der erfolgreiche Käufer unter Umständen die Kosten für die Erstellung von Ausfuhrpapieren, die Reinigung, Konservierung oder die Rahmung des gekauften Kunstwerkes. Wird das Kunstwerk die nicht binnen einer bestimmten Frist abgeholt, so verrechnen die meisten Anbieter zudem Kosten für eine Zwischenlagerung. Stammt das Kunstwerken aus dem außereuropäischen Ausland und soll im Gemeinschaftsgebiet verbleiben, ist zudem die Einfuhrumsatzsteuer vom Käufer zu entrichten. Durch diese weiteren Nebenkosten der Auktion kann sich der tatsächliche Kaufpreis nochmals deutlich erhöhen. Für den Bieter gilt es daher, sich im Vorfeld der Auktion gründlich über die individuellen Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses sowie die zu erwartenden Kosten der Kunstauktion zu informieren.

Zusammenfassung

Wie gezeigt wurde, ist der Kauf von Kunstwerken im Rahmen einer Versteigerung mit verschiedenen Gebühren verbunden, die den zu zahlenden Kaufpreis teils deutlich erhöhen. Der wichtigste Bestandteil dieser Auktionsgebühren ist das Aufgeld. Durch zusätzliche Kosten wie Folgerecht, Steuern und Transport steigt der effektive Preis jedoch weiter. Zudem werden u.U. auch Kosten für Reinigung, Restaurierung und eine neue Rahmung fällig. Ausgehend vom Höchstgebot erhöht sich der Kaufpreis damit um bis zu 50%. In unserem Beispiel zum Gemälde von Maria Lassnig lag das Höchstgebot bei €200.000, der effektive Kaufpreis beträgt €271.050, liegt somit also 35,5% über dem Gebot. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich daher im Vorfeld der Auktion genau mit den konkreten Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses befassen und über den Zustand des Werkes informieren.

Auktionskosten für Kunstkäufer
Abbildung: Auktionskosten des Käufers basierend auf dem o.g. Beispiel

3. Auktionskosten für den Verkäufer

Wie eingangs beschrieben, fallen bei der Versteigerung nicht nur Kosten auf Seite des Käufers an. Auch dem Verkäufer werden bei der Kunstauktion verschiedene Kosten in Rechnung gestellt, die dessen Verkaufserlös reduzieren.

Einbringungsgebühr

Ähnlich dem Aufgeld, handelt es sich bei der Einbringungsgebühr um eine Provision, die das Auktionshaus für seine Vermittlungsdienstleistungen erhebt. Ein Vergleich der Einlieferungsbedingungen zeigt, dass die Höhe dieser Gebühr, die auch als „Abgeld”, „Verkäuferprovision” oder „sellers premium” bezeichnet wird, bei den meisten Auktionshäusern 10% bis 25% des Hammerpreises beträgt. Dieser Betrag wird vom Hammerpreis abgezogen und verringert damit den Erlös des Verkäufers.

Händler und Berater, die regelmäßig Kunstwerke in die Auktion einbringen, erhalten oftmals bessere Konditionen für den Verkauf ihrer Objekte. Zudem gibt es bei wichtigen Werken zumeist noch einen gewissen Verhandlungsspielraum bei der Einbringungsgebühr.

Beispiel: Gehen wir von einer Verkäuferprovision in Höhe von 15% des Hammerpreises aus, so reduziert sich der Erlös für Ihr Gemälde von Maria Lassnig von €200.000 auf €170.000.

Erfolgsprovision

Seit  einigen Jahren haben die führenden Auktionshäuser damit begonnen, neben der Einbringungsgebühr eine zusätzliche Erfolgsprovision einzuführen. Diese wird fällig, falls das Auktionsergebnis eines Werkes dessen Schätzung übertrifft. Bei Sotheby’s entspricht die Erfolgsprovision dem geringeren Wert aus (a) 2% des Zuschlagspreises oder (b) der Differenz zwischen dem erzielten Zuschlagspreis und dem oberen Schätzpreis.

Beispiel: Im Vorfeld der Auktion wurde Ihr Lassnig Gemälde auf €180.000 bis €240.000 geschätzt und erzielte ein Höchstgebot von €200.000. Was, wenn das Interesse an Ihrem Werk deutlich höher gewesen wäre und es stattdessen ein Höchstgebot von €300.000 erzielt hätte? In diesem Fall müssten Sie zusätzlich zur Einbringungsgebühr eine Erfolgsprovision in Höhe von 2% des Hammerpreises bzw. €6.000 zahlen, die ihren Erlös weiter reduziert.

Transportkosten

Bevor das Werk Versteigert werden kann, muss es zum Auktionshaus gelangen. Hier hat der Einbringer die Möglichkeit, das Werk entweder selbst zum Auktionshaus zu bringen oder einen Spediteur mit dem Transport zu beauftragen. Die Kosten für den Transport übernimmt selbstverständlich der Einbringer, wobei das Auktionshaus gern unterstützend zur Seite steht. Wie weiter oben bereits erwähnt, sind die Kosten bei Flachware in der Regel etwas geringer als bei Skulpturen, die aufwendig verpackt werden müssen. Sollte das Werk  im Rahmen der Auktion nicht verkauft werden, was laut Statistik rund jedes Dritte Werk betrifft, so hat der Verkäufer zudem auch die Kosten für den Rücktransport zu tragen.

Beispiel: Gehen wir zur Vereinfachung von den gleichen Transportkosten wie beim Käufer aus. Diese betragen beim Transport von Berlin nach München rund €3.050 inkl. Steuern. Somit reduziert sich Ihr Verkaufserlös von €170.000 auf nur mehr €166.950.

Katalog- und Abbildungskosten

Um das Kunstwerk bestmöglich im Katalog oder auf der Internetseite des Auktionshauses zu präsentieren, wird jedes zu versteigernde Objekt zunächst professionell fotografiert. Abhängig von der Größe der Abbildung sowie ihrer Platzierung im Katalog, verrechnet das Auktionshaus Abbildungskosten, die üblicherweise zwischen €50 und €500 betragen. Bei doppelseitigen Abbildungen oder solchen auf der Umschlagseite des Kataloges, können die Kosten jedoch auch deutlich höher liegen.

Beispiel: Für Ihr Gemälde von Maria Lassnig gehen wir von Abbildungskosen in Höhe von €150 aus. Der vorläufige Auszahlungsbetrag beläuft sich somit auf €166.800.

Versicherungskosten

Zur Ermittlung des tatsächlichen Verkaufserlöses, sind auch die Versicherungskosten mit zu berücksichtigen. Für die Einbeziehung in den Versicherungsschutz des Auktionshauses wird häufig eine Versicherungspauschale berechnet. Diese beträgt zumeist 1 bis 1,5% des unteren Schätzpreises und wird ebenfalls dem Verkäufer in Rechnung gestellt wird.

Beispiel: Der untere Schätzpreis für das Selbstbildnis liegt bei €180.000, wodurch sich Versicherungskosten in Höhe von zumindest €1.800 ergeben. Somit senkt sich der Auszahlungsbetrag auf €165.000.

Folgerechtsabgabe

Wie weiter oben bereits erwähnt, ist für bestimmte Kunstobjekte eine Folgerechtsabgabe zu leisten, die von den Auktionshäusern üblicherweise auch auf Käufer und Verkäufer umgelegt wird.

Beispiel: Bleiben wir bei den Annahmen von weiter oben, wonach das Auktionshaus auch dem Verkäufer eine Pauschale für das Folgerecht in Höhe von 2% des Hammerpreises verrechnet. Somit senkt sich Ihr Auszahlungsbetrag um weitere €4.000 auf nur mehr €161.000.

Zurückziehungsgebühr

Eine besondere Auktionsgebühr ist die Zurückziehungsgebühr. Sollten der Einbringer sein Verkaufsobjekt ohne triftigen Grund und ohne ein Verschulden des Auktionshauses von der Auktion zurückziehen, so steht dem Auktionshaus in der Regel ein Aufwandsersatz zu. Dieser richtet sich nach den bereits getroffenen Maßnahmen und erhöht sich, je näher das Versteigerungsdatum rückt. Die Kosten für ein Zurückziehen von der Auktion betragen meist zwischen 12% und 24% des Rufpreises, bei einigen Häusern sogar bis zu 40%.

Beispiel: Entscheiden Sie sich also wenige Tage vor der Auktion dazu, Ihr Lassnig Gemälde doch nicht versteigern zu lassen und ziehen es zurück, so zahlen Sie im unter Umständen bis zu €72.000 Zurückziehungsprovision (40% vom unteren Schätzpreis), um so die Aufwendungen des Auktionshauses zu entgelten.

Weitere Kosten für den Verkäufer

Neben den zuvor genannten gibt es weitere Kosten bei Kunstauktionen, die auf den Verkäufer zukommen. Gerade bei älteren Kunstobjekten empfiehlt es sich vor dem Verkauf in Maßnahmen zu investieren, die dem Werterhalt oder gar der Wertsteigerung des Kunstwerkes dienen und damit die Chance auf einen erfolgreichen Verkauf erhöhen. Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere die Reinigung, Restaurierung und Konservierung des Objektes. Seriöse Auktionshäuser bestehen zudem darauf, dass bei marktfrischen Arbeiten Belege erbracht werden, die die Echtheit des Werkes bestätigen und dessen Provenienz möglichst lückenlos nachvollziehen lassen. Die Kosten für entsprechende Echtheitszertifikate, Gutachten und Recherchen trägt ebenfalls der Verkäufer.

Zusammenfassung

Wie gezeigt wurde, kommen auch auf den Einbringer des Kunstwerkes verschiedene direkte und indirekte Auktionskosten zu. Neben der Einbringungsgebühr, die den größten Teil der Kosten des Verkäufers ausmacht, sind es insbesondere die Entgelte für Transport, Versicherung und Folgerecht, die seinen Erlös schmälern. In unserem Beispiel sinkt der Verkaufserlös, ausgehend vom Hammerpreis, um 19,5% bzw. €39.000. Bei günstigeren Objekten hingegen kann sich der Anteil der Verkaufsgebühren teils deutlich, auf bis zu 50% des Hammerpreises, erhöhen. Vor der Einbringung sollte Sie sich als Verkäufer daher nicht nur über die bisherigen Erfolge und Misserfolge der verschiedenen Auktionshäuser informieren, sondern auch die jeweiligen Versteigerungsbedingungen im Detail miteinander vergleichen.

Auktionskosten für Kunstverkäufer
Abbildung: Auktionskosten des Verkäufers basierend auf dem o.g. Beispiel

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Quellen

Ganteführer, F. (2014): Kunst und Steuern. In: Hausmann, A. (Hrsg.): Handbuch Kunstmarkt. Akteure, Management und Vermittlung. transcript Verlag, Bielefeld, S. 371.
Versteigerungsbedingungen in diversen Auktionskatalogen

http://www.beyars.com/de_gegenueberstellung-kunst-verkauf-auktion-haendler.html
https://33auction.com/how-to-sell/
https://news.artnet.com/market/art-demystified-buyers-premiums-495035
https://observer.com/2016/02/cost-of-consigning-artwork-dont-forget-most-fees-are-negotiable/
https://www.antiquestradegazette.com/news/2014/ex-chairman-of-sofaa-damns-2-success-fee/
https://www.antiquestradegazette.com/print-edition/2020/august/2454/news/sotheby-s-introduces-new-fee-on-top-of-the-hammer-price-and-buyer-s-premium/
https://www.artmarketmonitor.com/2012/10/25/sothebys-new-performance-commission/
https://www.bildkunst.de/service/folgerecht/informationen-zum-folgerecht
https://www.christies.com/selling-services/selling-guide/before-the-sale
https://www.deloittetax.at/2012/09/14/kunsthandel-die-differenz-macht-die-steuer/
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/umsatzsteuer-bei-kunstgegenstaenden-und-sammlungsstuecken_164_287266.html
https://www.fuw.ch/article/worauf-es-an-auktionen-ankommt/
https://www.nytimes.com/1982/09/03/arts/auctions-buyer-s-fees-end-of-a-battle.html
https://www.nytimes.com/2015/01/05/arts/international/record-setting-auctions-cap-a-turbulent-year.html
https://www.the-saleroom.com/en-gb/how-to/how-do-auction-charges-work
https://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article130805290/Alle-zahlen-drauf.html
https://www.widewalls.ch/buyers-premium/
https://www.zeit.de/2015/34/auktionen-einfuehrung-verkaeufer
https://www.zeit.de/2017/40/kunstmarkt-grundkurs-aufgeld

Foto: Scott Graham via Unsplash

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