Kommissionspreis

Anstatt einen konkreten Verkaufspreis und damit verbunden eine bestimmte Provision zu definieren, können sich Kommissionsgeber und Kommissionsnehmer auch auf einen Kommissionspreis einigen. Dabei handelt es sich um einen konkreten Betrag, den der Kommissionsgeber (i.d.R. Künstler oder Sammler) im Falle des Verkaufs garantiert vom Kommissionsnehmer (Galerist oder Händler) ausbezahlt erhält.

Der Vorteil für den Verkäufer liegt darin, dass er Gewissheit hinsichtlich der Höhe seines zu erwartenden Ertrages erhält. Auf der anderen Seite hat der Kommissionsnehmer einen größeren Spielraum bei seiner Preisgestaltung, trägt jedoch auch das Risiko im Falle von zusätzlichen Rabatten.

Beispiel: Ein privater Sammler und ein Kunsthändler vereinbaren für den Verkauf eines Gemäldes einen Kommissionspreis in Höhe von €30.000. Der Händler entscheidet frei, wo er den Verkaufspreis für seine Interessenten festlegt, ob beispielsweise bei €33.000 oder doch deutlich höher bei €40.000. Unabhängig davon erhält der Sammler im Verkaufsfall garantiert €30.000 ausbezahlt.

Kunstgalerie Kommissionspreis

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Foto: Adrien Olichon via Unsplash