Kommission

Eine der häufigsten Arten des Kunstverkaufs ist das Kommissiongeschäft. Grundsätzlich versteht man unter einer Kommission die Durchführung eines Verkaufsgeschäfts durch einen Vermittler, während der eigentliche Verkäufer im Hintergrund bleibt. So auch im Kunstbereich; der Händler (Kommissionär bzw. Kommissionsnehmer) nimmt das Werk eines Sammlers oder auch Künstlers (Kommittent bzw. Kommissionsgeber) in Kommission und versucht einen geeigneten Käufer zu finden. Dies geschieht entweder sehr gezielt, indem der Händler das Kunstwerk einer handverlesenen Auswahl potenzieller Käufer vorgestellt (Private Sale), oder es beispielsweise auf Messen und im Rahmen eigener Ausstellungen einem größeren Publikum präsentiert.

Ähnlich der Kunstauktion, so nutzt der Verkäufer auch hier die Dienste eines Vermittlers und profitiert so von dessen Erfahrung und Kontakten. Ein wichtiger Unterschied zwischen Kommission und Auktion liegt jedoch darin, dass der kommissionsweise Verkauf in der Regel deutlich diskreter erfolgt als die öffentliche Vermarktung im Rahmen der Auktion. Zudem ist die Kommission an keinen fixen Termin gebunden und kann das zu verkaufende Kunstwerk im Idealfall auch innerhalb kurzer Zeit vermittelt werden. Da der Händler selbst kein Kapital zum Ankauf des Kunstwerkes einsetzen muss, reduziert sich sein wirtschaftliches Risiko im Falle der Kommission, wodurch er dem Verkäufer einen besseren Kommissionspreis bieten kann.

Zwei Arten von Kommissionen

In der Praxis finden sich zwei Arten der Kommission. Bei der Ersten vereinbaren Kommissionsgeber und Kommissionsnehmer einen konkreten Verkaufspreis für das jeweilige Kunstwerkt sowie eine anteilige Provision. Die Höhe der Provision richtet sich zumeist nach dem Verkaufspreis beträgt üblicherweise zwischen 10% und 50% desselben. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines konkreten Kommissionspreises. Dabei garantiert der Händler dem Verkäufer einen bestimmten Betrag, der im Verkaufsfalle ausbezahlt wird. Die Vermittlungsprovision entspricht in diesem Szenario jenem Teil des Verkaufserlöses, der über den vereinbarten Kommissionspreis hinausgeht.

Beispiel 1: Anlässlich einer Ausstellung gibt ein Künstler der Galerie mehrere Werke in Kommission. Gemeinsam vereinbaren beide Parteien einen konkreten Kommissionspreis pro Werk von €20.000 sowie eine Provision in Höhe von 40%. Im Rahmen der Ausstellung verkauft die Galerie drei Arbeiten, was einem Gesamtumsatz von €60.000 entspricht. Basierend auf den Regelungen des Kommissionsvertrages erhält der Künstler €36.000 (60%) des Umsatzes und der Galerist eine Provision in Höhe von €24.000 (40%).

Beispiel 2: Ein privater Sammler beauftragt einen Kunsthändler mit dem Verkauf eines Gemäldes und gibt es zu diesem Zwecke dem Händler in Kommission. Beide vereinbaren einen Kommissionspreis in Höhe von €25.000. Der Händler entscheidet sich dazu, das Werk für €35.000 inkl. Steuern seinen Interessenten anzubieten. Im Verkaufsfall erhält der Verkäufer auf jeden Fall die im Vertrag zugesicherten €25.000. Der Gewinn des Kunsthändlers ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Kommissionspreis abzüglich Steuern und sonstigen Kosten wie bspw. Transport & Versicherung.

Ein Punkt, den viele Verkäufer unterschätzen, ist die Auswahl eines geeigneten Vermittlers. Gerade im oberen Marktsegment ist die Zielgruppe potenzieller Käufer sehr klein, das Interesse der Kunstvermittler jedoch groß. Nicht jeder dieser Anbieter verfügt jedoch über die nötige Erfahrung und das entsprechende Netzwerk, um Spitzenwerke bestmöglich zu vermarkten. Daher empfiehlt es sich meist, einen Spezialisten aufzusuchen, der das nötige Fachwissen besitzt und regelmäßig vergleichbare Werke verkauft.