Galerievertrag

Bei einem Galerievertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen Künstler und Kunstgalerie, in dem die Zusammenarbeit der beiden Parteien inklusive ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten geregelt wird. Grundsätzlich können die Vertragspartner den Inhalt frei gestalten und den Vertrag auch formlos abschließen. Im beiderseitigen Interesse empfiehlt es sich jedoch, schriftlich die wichtigsten Eckpunkte der Zusammenarbeit zu definieren.

Inhalte des Galerievertrages sind u.a.:

  • Daten der beteiligten Parteien
  • Details zur Dauer und dem Umfang der Zusammenarbeit
  • ggf. Details zu (regionaler) Exklusivität
  • Marketingmaßnahmen der Galerie
  • Reproduktionsrechte zum Zwecke der Vermarktung
  • Details zur Versicherung und Haftung bei Schäden
  • Kostenaufteilung für Ausstellungen, Transporte, Versicherung und Marketing
  • Mindestpreise der zur Verfügung gestellten Kunstwerke
  • Regelung zur Provision der Galerie (i.d.R. 30-50%, teils auch deutlich höher)
  • Zahlungskonditionen im Falle des Verkaufs

Weitere Informationen zum Galerievertrag finden Sie hier

Kunstrechtblog.de: Galerievertrag – Was gibt es zu beachten 🡕
Dr. Mahmoudi & Partner: Galerievertrag – Vertragsgestaltung in der bildenden Kunst 🡕
existenzgruender.de: Muster-Galerievertrag für zeitlich begrenzte Ausstellung  🡕

Verwandte Themen: Kommissionsvertrag, Kommissionsgeschäft