Kommissionsvertrag

Die Kommission zählt zu den beliebtesten Verkaufsformen im Kunstmarkt. Basis der Kommission ist der Kommissionsvertrag, der zwischen Kommissionsgeber (z.B. Künstler oder Sammler) und dem Kommissionsnehmer (Galerie oder Kunsthändler) vereinbart wird. Wichtige Bestandteile des Kommissionsvertrages sind:

  • Kontaktdaten der beteiligten Parteien
  • Kommissionsdauer und ggf. Kommissionszweck
  • Beschreibung der Kunstwerke inkl. Künstler, Titel, Datierung, Maße und ggf. auch mit Bildmaterial
  • Kommissionspreis je Kunstwerk
  • Regelung zur Kostenübernahme bspw. für Transporte, Rahmung, Restaurierung etc.
  • Rechte und Pflichten von Kommissionsnehmer und Kommissionsgeber
  • Details zur Versicherung und Haftung bei Schäden
  • Regelung zur Provision des Kommissionsnehmers
  • Zahlungskonditionen im Falle des Verkaufs

Verwandte Themen: Galerievertrag, Kommissionsgeschäft