Differenzbesteuerung
Auch der Kauf von Kunstobjekten unterliegt der Umsatzsteuer (Ust.). Im Sekundärmarkt jedoch stammen viele der angebotenen Kunst aus Privatsammlungen. Händlern und Auktionshäusern ist es in diesem Falle gestattet, die Sonderregelung der Differenzbesteuerung, in der Schweiz auch Margenbesteuerung genannt, anzuwenden. Statt des gesamten Umsatzes wird dabei lediglich die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, d.h. die Marge des jeweiligen Anbieters, besteuert. Macht der Wiederverkäufer von der Regelung der Differenzbesteuerung Gebrauch, so darf der die Umsatzsteuer nicht gesondert in seiner Rechnung ausweisen. Stattdessen ist der Hinweis auf Anwendung der Differenzbesteuerung in der Rechnung anzugeben.
Beispiel Handel: Ein Händler verkauft eine frühe Zeichnung von Pablo Picasso, welche er zuvor von einem Privatsammler für €200.000 erworben und anschließend restauriert hat. Als Nettoverkaufspreis setzt der Händler €250.000 an. In Deutschland unterliegen Kunstgegenstände der regulären Ust. in Höhe von 19%, d.h. der Verkaufspreis beträgt €297.500 inkl. Steuern.
Da das Kunstwerk jedoch von einem Privatsammler stammt, wodurch der Wiederverkäufer keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, steht es ihm offen, die Sonderregelung der Differenzbesteuerung anzuwenden. Statt der €250.000 wird in diesem Fall lediglich die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis als Bemessungsgrundlage für die Steuer herangezogen. Somit sind lediglich 19% Ust. auf €50.000 zu zahlen. Somit beträgt der Kaufpreis im Falle der Differenzbesteuerung lediglich €259.500 statt €297.500 bei Regelbesteuerung. Wie zuvor erwähnt, so darf der Händler jedoch die Umsatzsteuer nicht in seiner Rechnung ausweisen.
Beispiel Auktion: In der Auktion erzielt ein Kunstwerk einen Hammerpreis von €200.000. Für seine Vermittlungsleistungen berechnet das Auktionshaus ein Aufgeld in Höhe von 25% des Hammerpreises, in diesem Falle also €50.000. Im Falle der Regelbesteuerung wäre auch hier die Ust. in Höhe von 19% zu zahlen, womit sich der Verkaufspreis inkl. Steuern auf €297.500 erhöht.
Im Falle der Differenzbesteuerung berechnet das Auktionshaus in der Regel ein höheres Aufgeld. Statt 25% sind nun 30% Aufgeld zu zahlen, wobei die Steuer bereits inkludiert ist. Somit ergibt sich durch Anwendung der Sonderregelung ein Verkaufspreis in Höhe von €260.000 anstatt €297.500 im Falle der Regelbesteuerung.
Eine Übersicht der wichtigsten Auktionskosten finden Sie hier: Auktionskosten beim Kunstkauf und -verkauf
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