Einlieferungsbedingungen

Der Begriff Einlieferungsbedingungen begegnet einem zumeist beim Verkauf von Kunstwerken über Auktionshäuser. Die betreffenden Kunstgegenstände werden dabei zum Zwecke der Versteigerung beim jeweiligen Anbieter eingebracht bzw. eingeliefert. Die Einlieferungsbedingungen regeln nicht nur die Rechten und Pflichten des Verkäufers (Einlieferers) sowie jene des Versteigerers, sondern ebenso die Eckdaten der Versteigerung. Dazu zählen neben den Auktionsgebühren auch Punkte wie z.B. Ablauf der Auktion, Nachverkauf, Versicherung, die Zahlungsmodalitäten, Regelungen zum Folgerecht oder auch zum Rücktritt vom Vertrag.