Nachverkauf

Wie die Statistik zeigt, erhält etwa jedes Dritte Los in der Kunstauktion keinen Zuschlag und fällt bei der Versteigerung durch. Um die durchgefallenen Lose doch noch an einen Interessenten zu vermitteln, bieten die meisten Auktionshäuser einen Nachverkauf an.

Bei Nachverkauf werden die durchgefallenen Lose für eine bestimmte Zeit, i.d.R. vier Wochen, auf der Webseite des Auktionshauses direkt zum Kauf angeboten. Wie in einem gewöhnlichen online Shop können Interessenten die Kunstwerke dann direkt erwerben. Der Kaufpreis richtet sich dabei zumeist nach dem Rufpreis des Kunstwerks oder dem Limit, das im Vorfeld der Auktion mit dem Verkäufer vereinbart wurde.

Beispiel: Der Schätzpreis eines Kunstwerkes beträgt €100.000 bis €150.000. Mit dem Verkäufer wurde ein Limit in Höhe von €90.000 vereinbart, aufgerufen wird das Los am Tag der Auktion bei €80.000, um das Interesse möglichst vieler Bieter zu wecken. Da das Los bei der Auktion keinen Zuschlag erhielt, geht es in den Nachverkauf. Als Kaufpreis gilt in diesem Fall der Wert von €90.000, das Limit des Verkäufers.

Einige Auktionshäuser bieten jedoch auch die Möglichkeit, ein Kaufangebot unterhalb des Kaufpreises abzugeben, ein sogenanntes Untergebot. In diesem Falle ist der Interessent für einen bestimmten Zeitraum an seinen Preisvorschlag gebunden. Das Auktionshaus klärt in dieser Zeit, ob der Verkäufer bereit ist, das Untergebot zu akzeptieren.

Beispiel: Statt dem Kaufpreis von €90.000 bietet ein Interessent lediglich €75.000. Der Verkäufer entscheidet, ob er das Untergebot akzeptiert.

Auch im Nachverkauf zahlt der Käufer zusätzlich zu seinem Kaufpreis bzw. Gebot eine Provision an das Auktionshaus. Üblicherweise entspricht diese dem Aufgeld der Versteigerung. Sie kann jedoch bei einigen Anbietern auch davon abweichen.