Untergebot

Bei der Kunstauktion kommt es immer wieder vor, dass der Mindestpreis (auch Limit) des Verkäufers nicht erreicht wird. Gibt ein Bieter ein Gebot unterhalb des Mindestpreises ab, wird dies als Untergebot bezeichnet. Entspricht das Untergebot dem Höchstgebot, d.h. findet sich kein Bieter, der bereit ist, einen höheren Preis zu zahlen, schlägt der Auktionator das Untergebot zunächst unter Vorbehalt zu. Nach der Auktion nimmt das Auktionshaus Kontakt zum Einlieferer auf und klärt, ob dieser bereit ist, das Untergebot zu akzeptieren. Der Bieter ist üblicherweise für den Zeitraum von zwei Wochen an sein Untergebot gebunden.