Zurückziehung

Immer wieder kommt es vor, dass sich der Verkäufer vor der Auktion gegen die Versteigerung seines Werkes entscheidet und sein zuvor eingebrachtes Los von der Auktion zurückzieht. Abhängig vom bereits getroffenem Aufwand des Auktionshauses, können dem Einbringer dabei Zurückziehungsgebühren entstehen, die ihm vom Auktionshaus in Rechnung gestellt werden.

Informationen zu den wichtigsten Gebühren bei Kunstauktionen finden Sie hier: Auktionsgebühren beim Kunstkauf und -verkauf