Erfolgsprovision

Die Erfolgsprovision ist ein Bestandteil der Auktionsgebühren des Verkäufers, der jedoch nicht von allen Auktionshäusern erhoben wird.

Im Fall, dass das Höchstgebot für ein Los dessen obere Schätzung übersteigt, berechnen einige Auktionshäuser dem Einbringer eine Erfolgsgebühr, die zusätzlich zum Aufgeld und den übrigen Auktionsgebühren zu zahlen ist. Die Höhe dieser Erfolgsprovision ist abhängig vom Auktionshaus und jeweiligen Einlieferungsvertrag bzw. den Einlieferungsbedingungen geregelt, beträgt in der Regel jedoch ca. 2% des Hammerpreises.

Nähere Informationen zu Auktionsgebühren für Käufer und Verkäufer finden Sie hier.